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‍AGB

Stand 5/2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der oben angeführten Unternehmen, im Folgenden „Verkäufer“ genannt, gegenüber Unternehmern (§ 1 UGB) sowie Verbrauchern (§ 1 KSchG), sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Für Verbraucher gelten diese AGB nur insoweit, als sie nicht zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) widersprechen.

 

2. Vertragsabschluss

Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Muster und vergleichbare Informationen bleiben Eigentum des Verkäufers und sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers.

Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch tatsächliche Lieferung/ Inbetriebnahme zustande.

Der Kunden ist an die Auftragsbestätigung des Verkäufers gebunden. Bei berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit darf der Verkäufer die Lieferung bis zur vollständigen Bezahlung zurückhalten oder vom Vertrag zurücktreten.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

 

3. Produkteigenschaften & Softwarebestandteile

Die gelieferten Geräte können Software, digitale Steuerungseinheiten, Sensorik oder Cloud-basierte Dienste beinhalten.

Der Kunde erhält an der Software ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich zur Nutzung im Rahmen des vertraglichen Zweckes. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.

Updates, Datenübermittlung, Online-Funktionalitäten o. Ä. sind kein Bestandteil der Hauptleistungspflicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

 

4. Kauf auf Feldprobe

Wird ein Kaufvertrag ausdrücklich als „Kauf auf Feldprobe“ abgeschlossen, so dient die Feldprobe ausschließlich dem Zweck, ob das Gerät die vertraglich vereinbarte Funktionalität und Leistung unter praktischen Einsatzbedingungen erfüllt.

Die Durchführung der Feldprobe darf ausschließlich in Anwesenheit eines Vertreters oder Beauftragten des Verkäufers und ausschließlich auf den Betriebsflächen des Kunden oder eines von ihm benannten landwirtschaftlichen Vertragspartners erfolgen. Umfang (z. B. Flächenleistung, Dauer) und Zeitraum der Feldprobe werden vom Verkäufer in Abstimmung mit dem Kunden festgelegt.

Der Verkäufer darf etwaige Mängel oder Abweichungen von der vereinbarten Leistung im Rahmen der Feldprobe zweimal innerhalb von jeweils zehn Werktagen nachbessern, um die vertraglich vorgesehene Funktion sicherzustellen.

Ein Rücktritt vom Vertrag nach erfolgter Feldprobe ist nur dann zulässig, wenn das getestete Gerät die vereinbarte Leistung oder den vertraglich vorgesehenen Nutzen trotz Nachbesserungen nicht zu mindestens 90 % erreicht. Der Rücktritt ist dem Verkäufer unverzüglich nach Abschluss der Feldprobe schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt das Gerät als übernommen.

Die Feldprobe erfolgt grundsätzlich unentgeltlich. Erklärt der Kunde jedoch einen Rücktritt vom Kauf, ist der Verkäufer berechtigt, dem Kunden die im Zusammenhang mit der Feldprobe tatsächlich entstandenen Kosten (insbesondere für Anlieferung, Montage, Rücktransport, Arbeitszeit) in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, sofern der Verkäufer dem Kunden schriftlich (nicht bloß mündlich oder durch Vertreter) die Durchführung der Feldprobe auch im Rücktrittsfall kostenlos zugesichert hat.

 

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto ab Werk zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht, Versicherung, Zölle und sonstiger Abgaben.

Für Verbraucher wird der Bruttopreis inkl. Umsatzsteuer ausgewiesen.

Ändern sich Lohn- oder sonstige für die Leistungserbringung erforderliche Kosten (z. B. Material, Energie, Transport, Fremdleistungen, Finanzierung) aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder betrieblicher Regelungen, ist der Verkäufer berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

Zur endgültigen Verrechnung kommen die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Ein allfälliges Währungsrisiko trägt der Kunde.

Zahlungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Ab erstmaligem, Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank (gem. § 456 UGB), mindestens jedoch 9,6 % p.a. in Rechnung gestellt.

 

6. Lieferung und Lieferverzug

Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, diese wurden ausdrücklich als „fix“ bezeichnet.

Teillieferungen und Vorablieferungen sind zulässig.

Die Lieferung erfolgt EXW (Ex Works – ab Werk), sofern nichts anderes vereinbart ist. Gefahrenübergang erfolgt mit Übergabe an den Spediteur.

Im Übrigen gelten die INCOTERMS in der am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

Wenn vereinbart, erfolgt durch den Verkäufer auch die Montage und Inbetriebnahme der Geräte sowie eine Basisschulung vor Ort.

Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzugs sind ausgeschlossen, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Ereignisse höherer Gewalt – einschließlich Rohstoffmangel und Arbeitskämpfe – berechtigen den Verkäufer, die Herstellung und Lieferung um die Dauer der Störung zuzüglich angemessener Anlaufzeit zu verschieben oder vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurückzutreten, ohne dass dem Kunden daraus Ersatzansprüche entstehen.

Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Dauer von behördlichen Verfahren und die Verfügbarkeit von Behörden und ist im Falle von allfälligen Schäden aufgrund von Terminverzögerungen/-verschiebungen nicht haftbar sowie schad- und klaglos zu halten.

 

7. Exportkontrolle und internationale Lieferung

Der Kunde verpflichtet sich, alle exportrechtlichen Bestimmungen und etwaige Einfuhrrestriktionen im Empfängerland einzuhalten.

Sofern Genehmigungen erforderlich sind, obliegt die Beschaffung dem Kunden.

Anfallende Zollkosten trägt der Kunde.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden oder sicherungsweise zu übereignen.

Bei fortgesetzter Vertragsverletzung trotz Mahnung oder im Fall einer Insolvenz des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, die Rückgabe des in seinem Eigentum stehenden Liefer-gegenstandes zu verlangen und diesen abzuholen – ohne dass der Kaufvertrag dadurch automatisch aufgehoben wird.

 

9. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des österreichischen Rechts.

Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Übergabe; für Verbraucher gelten die gesetzlichen Fristen.

Keine zusätzliche Garantie wird eingeräumt, es sei denn, dies wird schriftlich vereinbart.

Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von 5 Werktagen schriftlich zu melden.

Bei berechtigten Mängeln leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Mängel an einzelnen Teilen einer Lieferung oder Leistung berechtigen den Kunden nicht zur Ablehnung der gesamten Lieferung oder Leistung.

Eine Mängelrüge entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht; bei Zahlungsverzug erlöschen die Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers.

 

10. Haftung

Der Verkäufer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, ist ausgeschlossen.

Der Kunde verpflichtet sich, die übergebene Betriebsanleitung und die Sicherheitsvorgaben sorgfältig zu befolgen. Ihm ist bekannt, dass bei Missachtung die Haftung des Verkäufers gemäß Produkthaftungsgesetz entfällt.

Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Verbraucher, soweit sie mit zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetz (KSchG) oder Produkthaftungsgesetz (PHG) unvereinbar ist.

 

11. Rückgabe von Waren

Ein Rückgaberecht für vom Kunden gekaufte Ware besteht – abgesehen von einem etwaigen gesetzlichen Rücktrittsrecht – nur, wenn dies ausdrücklich und schriftlich im Einzelfall vereinbart wurde.

Ein vertraglich vereinbartes Rückgaberecht besteht ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen:
– Die Ware ist unbenutzt, unbeschädigt und vollständig originalverpackt.
– Die Rückgabe erfolgt frei Werk an den Produktionsstandort des Verkäufers, ohne Kosten oder Risiko für den Verkäufer.

Ein Rückgaberecht besteht nicht für individuell gefertigte Maschinen, speziell konfigurierte Geräte (inkl. Softwarekonfigurationen) oder sonstige Sonderanfertigungen.

Bei Inanspruchnahme eines vertraglich eingeräumten Rückgaberechts verpflichtet sich der Kunde, zur Abgeltung des internen Bearbeitungs- und Prüfaufwands eine Kostenpauschale in Höhe von 15% des vereinbarten Netto-Kaufpreises der zurückgegebenen Ware zu bezahlen. Diese Pauschale wird bei der Gutschrift entsprechend abgezogen.

 

12. Datenschutz und Fernzugriff

Der Verkäufer behält sich vor, zur Fernwartung und Analyse anonymisierte Gerätedaten zu übermitteln oder abzurufen.

Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet.

Der Kunde wird darüber informiert, dass seine personenbezogenen Daten im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung zu internen Analysezwecken sowie zur Übermittlung von Produktinformationen verarbeitet werden.

 

13. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der Sitz des Verkäufers in Österreich.

Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist deutsch.

Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht. Für Klagen gegen Verbraucher gilt § 14 KSchG.

 

14. Allgemeine Bestimmungen

Die Beantragung oder Eröffnung eines Konkursverfahrens über einen Vertragspartner berechtigt die Vertragspartner zum Rücktritt für den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages. Der betroffene Vertragspartner ist verpflichtet, den anderen Vertragspartner über ein solches Ereignis unverzüglich zu unterrichten.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, berührt dies nicht die Gültigkeit von Lieferverträgen im Ganzen. In diesen Fällen werden die Vertragspartner bemüht sein, eine im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu finden.

Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die deutschsprachige Fassung dieser Verkaufsbedingungen. Übersetzungen dienen nur der Verständigung und Information.